Bürgerenergienetzwerk – BEN

Willkommen auf der Webseite des Bürgerenergienetzwerks – BEN. Hier finden Sie sämtliche Information rund um den Verein, den Beitritt und die Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft.

Das Bürgerenergienetzwerk – BEN

BEN ist eine Bürgerenergiegemeinschaft gemäss §16b ElWOG 2010. Er ist als gemeinnütziger Verein organisiert. Der Zweck von BEN ist es, alle Bürgerinnen und Bürger Österreichs dazu zu ermächtigen, aktiv an der Energiewende teilnehmen zu können. Über BEN können sich Vereinsmitglieder österreichweit gegenseitig Strom direkt verkaufen – ohne Stromkonzerne oder sonstige Zwischenhändler. Die Konditionen werden von BEN selbst festgelegt und ermöglichen es eine Win-Win Situation sowohl für Stromverbraucher als auch für (private) Stromproduzenten zu erzeugen. Ein Beitritt ist auch bei bestehenden Stromliefer- oder Stromabnahmeverträgen möglich – diese bleiben für den restlichen Bedarf/den Überschuss unverändert aufrecht.

NameBürgerenergienetzwerk – BEN
RechtsformGemeinnütziger Verein
SitzGraz
ObmannDI Martin Berlinger
ZVR-Zahl1186304332
StatutenStatuten-BEN
KontaktE-Mail: ben@energiegemeinschaft.info
Telefon DI Martin Berlinger: +43 664 91 01 391

Die Vorteile von BEN

Tarife Q2 2024

Einspeisetarif

Sie erhalten einen garantiert höheren Preis als bei der OeMAG

Grundgebühr: € 0
Abrechnungsgebühren: 0 Cent/kWh
Einspeisetarif: 8,76 Cent/kWh exkl. MwSt

– Quartalsweise Anpassung des Tarifs
– Immer 1 Cent/kWh mehr als der E-Control Marktpreis
– Quartalsweise Abrechnung
– Keine versteckten Abrechnungsgebühren oder sonstige Kosten

Bezugstarif

Sie erhalten 100% erneuerbaren Strom zum fairen Preis

Grundgebühr: € 0
Abrechnungsgebühren: 0 Cent/kWh
Bezugstarif: 10,76 Cent/kWh exkl. MwSt

– Quartalsweise Anpassung des Tarifs
– Immer 2 Cent/kWh über dem Einspeisetarif*
– Quartalsweise Abrechnung
– Keine versteckten Abrechnungsgebühren oder sonstige Kosten

* BEN ist als gemeinütziger, nicht auf Gewinn ausgerichteter Verein organisiert. Die Tarifdifferenz dient lediglich dazu die Kosten des Vereins zu decken

Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten für eine Mitgliedschaft bei BEN zusammengefasst:

Eine BEG ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen mit dem Zweck Strom direkt untereinander auszutauschen. Und zwar ganz ohne einen Stromkonzern oder sonstige Zwischenhändler. Die Konditionen kann die BEG dabei selbst festlegen.

Dadurch, dass für den Stromaustausch keine Stromkonzerne/Stromversorger notwendig sind, spart man sich deren Gewinnmarge und kann diese gerecht zwischen den Stromproduzenten und den Stromverbrauchern aufteilen. Dadurch profitieren sowohl die Stromproduzenten als auch die Stromverbraucher von besseren Konditionen.

Prinzipiell alle natürlichen und juristischen Personen, die in Österreich Strom produzieren (auch private Personen mit PV-Anlage am Dach) oder Strom verbrauchen

BEN ist als gemeinnütziger Verein organisiert. Sofern die Grundvoraussetzungen erfüllt sind, entscheidet der Vorstand über die Aufnahme in den Verein. Teilen Sie uns Ihr Interesse über das Kontaktformular mit, oder schreiben Sie uns eine E-mail.

Der Beitritt und die Mitgliedschaft sind grundsätzlich kostenlos. Als Verbraucher zahlt man lediglich für die über BEN bezogene Energie, als Produzent bekommt man die gelieferte Energie zum vereinbarten Preis vergütet. Über die Preisdifferenz werden die Kosten des Vereins gedeckt.

Über die Differenz zwischen dem Einspeisetarif und dem Bezugstarif werden die Fixkosten des Vereins, wie z.B. Kontoführungsgebühren, der Abrechnungsaufwand, Steuerberaterhonorare etc., gedeckt. Da BEN ein gemeinnütziger Verein ist und keinen Gewinn erwirtschften darf, ist diese Differenz immer nur so hoch, um die Kosten des Vereins zu decken.

Voraussichtlich kann Ben Ihnen nur einen Teil Ihres Strombedarfs gedeckt, da der Strom aus erneuerbaren Energiequellen kommt und daher nicht ganz genau vorhergesagt werden kann, wann wie viel Strom produziert wird (z.B. PV produziert in der Nacht keinen Strom). Es ist aber klar unser Ziel Ihren Strombedarf so gut es geht abzudecken.

Der Liefervertrag mit dem aktuellen Stromversorger bleibt weiterhin aufrecht. Dieser deckt Ihren gesamten restlichen Strombedarf – wie bisher.

Es kann nur der produzierte Strom über BEN verkauft werden, der zum Zeitpunkt der Produktion direkt von einem anderen Mitglied verbraucht wird. Wird weniger Strom innerhalb von BEN benötigt als zu einem bestimmten Zeitpunkt produziert wird, wird der überschüssige Strom in das Netz eingespeist und wie bisher von Ihrem Stromabnehmer abgenommen.

Nein. Der Strom, den Sie nicht über BEN verkaufen können, wird weiterhin in das Netz eingespeist und von Ihrem Stromabnehmer abgenommen. Eine Anpassung des Abnahmevertrags ist ncht nötig.

Ein Austritt ist mit einer Frist von 2 Monaten auf jedes Quartalsende möglich.

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