Bürgerenergienetzwerk – BEG

Willkommen auf der Webseite der Bürgerenergienetzwerk – BEG. Hier finden Sie sämtliche Information rund um den Verein, den Beitritt und die Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft.

Die Bürgerenergienetzwerk – BEG

Die BEN – BEG ist eine Bürgerenergiegemeinschaft gemäß §16b ElWOG 2010. Sie ist als gemeinnütziger Verein organisiert. Der Zweck der BEN – BEG ist es, alle Bürgerinnen und Bürger Österreichs dazu zu ermächtigen, aktiv an der Energiewende teilnehmen zu können. Über die BEN – BEG können sich Vereinsmitglieder österreichweit gegenseitig Strom direkt verkaufen – ohne Stromkonzerne oder sonstige Zwischenhändler. Die Konditionen werden von der BEN -BEG selbst festgelegt und ermöglichen es eine Win-Win Situation sowohl für Stromverbraucher als auch für (private) Stromproduzenten zu erzeugen. Ein Beitritt ist auch bei bestehenden Stromliefer- oder Stromabnahmeverträgen möglich – diese bleiben für den restlichen Bedarf/den Überschuss unverändert aufrecht.

NameBürgerenergienetzwerk – BEG (BEN – BEG)
RechtsformGemeinnütziger Verein
SitzGraz
ObmannDI Martin Berlinger
ZVR-Zahl1186304332
StatutenStatuten-BEN-BEG
Statuten Bürgerenergienetzwerk Dachverband
KontaktE-Mail: kontakt@energiegemeinschaft.info
Telefon: +43 316 49 40 28

Die Vorteile der BEN – BEG

Tarif Q1 2025

Stromtarif

Ein Tarif für Bezug und Einspeisung


9,73 Cent/kWh exkl. MwSt.
Vergütung für Einspeiser bzw. Energiepreis für Verbraucher

– Entspricht 100% des E-Control Marktpreis
– Quartalsweise Anpassung (analog E-Control Marktpreis)
– Teilnahme auch mit bestehenden Verträgen möglich
– Abrechnung jeweils quartalsweise im nachhinein
– Keine verstecken Fixkosten

Gemeinschaftsbeitrag*

Abhängig von der Menge

Einspeiser:
0 – 50.000 kWh: 0,5 Cent/kWh exkl. MwSt.
> 50.000 kWh: 1,5 Cent/kWh exkl. MwSt.

Verbraucher:
0 – 50.000 kWh: 1,0 Cent/kWh exkl. MwSt.
> 50.000 kWh: 0,5 Cent/kWh exkl. MwSt.

Mengen beziehen sich auf 1 Quartal

(Tarif Q4 2024, Einspeisen: 8,7 Cent/kWh netto; Bezug: 10,7 Cent/kWh netto)

* Die BEN – BEG ist als gemeinütziger, nicht auf Gewinn ausgerichteter Verein organisiert. Der Gemeinschaftsbeitrag dient lediglich dazu die Kosten des Vereins zu decken und ist so strukturiert, dass Produzenten und Verbraucher möglichst ausgeglichen von den Vorteilen der BEG profitieren. Bei Einspeisern wird der Gemeinschaftsbeitrag von der Vergütung in Abzug gebracht, bei Verbrauchern wird er zum Energiepreis dazu addiert.

Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten für eine Mitgliedschaft bei der BEN – BEG zusammengefasst:

Eine BEG ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen mit dem Zweck Strom direkt untereinander auszutauschen. Und zwar ganz ohne einen Stromkonzern oder sonstige Zwischenhändler. Die Konditionen kann die BEG dabei selbst festlegen.

Dadurch, dass für den Stromaustausch keine Stromkonzerne/Stromversorger notwendig sind, spart man sich deren Gewinnmarge und kann diese gerecht zwischen den Stromproduzenten und den Stromverbrauchern aufteilen. Dadurch profitieren sowohl die Stromproduzenten als auch die Stromverbraucher von besseren Konditionen.

Prinzipiell alle natürlichen und juristischen Personen, die in Österreich Strom produzieren (auch private Personen mit PV-Anlage am Dach) oder Strom verbrauchen

Die BEN – BEG ist als gemeinnütziger Verein organisiert. Sofern die Grundvoraussetzungen erfüllt sind, entscheidet der Vorstand über die Aufnahme in den Verein. Teilen Sie uns Ihr Interesse über das Kontaktformular mit, oder schreiben Sie uns eine E-mail.

Der Beitritt und die Mitgliedschaft sind grundsätzlich kostenlos. Als Verbraucher zahlt man lediglich für die über BEN bezogene Energie, als Produzent bekommt man die gelieferte Energie zum vereinbarten Preis vergütet. Über die Preisdifferenz werden die Kosten des Vereins gedeckt. Für Bezugszählpunkte wird beim Beitritt eine Akontozahlung i.H.v. € 50 je Zählpunkt eingehoben, welche beim Austritt mit der letzten Abrechnung verrechnet wird.

Die Tarife werden gemäß Statuten vom Vorstand festgelegt. Es obliegt dem Vorstand den Modus der Tarifberechnung festzulegen. Er hat dabei jedoch auf die Interessen der Verbraucher sowie der Einspeiser gleichermaßen zu achten. Die jeweils gültigen Tarife werden jeweils auf dieser Webseite publiziert.

Über die Differenz zwischen dem Einspeisetarif und dem Bezugstarif werden die Fixkosten des Vereins, wie z.B. Kontoführungsgebühren, der Abrechnungsaufwand, Steuerberaterhonorare etc., gedeckt. Da die BEN – BEG ein gemeinnütziger Verein ist und keinen Gewinn erwirtschften darf, ist diese Differenz immer nur so hoch, um die Kosten des Vereins zu decken.

Voraussichtlich kann die BEN – BEG Ihnen nur einen Teil Ihres Strombedarfs gedeckt, da der Strom aus erneuerbaren Energiequellen kommt und daher nicht ganz genau vorhergesagt werden kann, wann wie viel Strom produziert wird (z.B. PV produziert in der Nacht keinen Strom). Es ist aber klar unser Ziel Ihren Strombedarf so gut es geht abzudecken.

Der Liefervertrag mit dem aktuellen Stromversorger bleibt weiterhin aufrecht. Dieser deckt Ihren gesamten restlichen Strombedarf – wie bisher.

Es kann nur der produzierte Strom über die BEN – BEG verkauft werden, der zum Zeitpunkt der Produktion direkt von einem anderen Mitglied verbraucht wird. Wird weniger Strom innerhalb der BEN – BEG benötigt als zu einem bestimmten Zeitpunkt produziert wird, wird der überschüssige Strom in das Netz eingespeist und wie bisher von Ihrem Stromabnehmer abgenommen.

Nein. Der Strom, den Sie nicht über die BEN – BEG verkaufen können, wird weiterhin in das Netz eingespeist und von Ihrem Stromabnehmer abgenommen. Eine Anpassung des Abnahmevertrags ist ncht nötig.

Ein Austritt ist mit einer Frist von 2 Monaten auf jedes Quartalsende möglich.

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